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Weil bürgerliche Ständeräte das Beschwerderecht der Umweltverbände einschränken, fürchtet Bundesrat Rösti ein Referendum

ByIndian Admin

Jun 5, 2025
Weil bürgerliche Ständeräte das Beschwerderecht der Umweltverbände einschränken, fürchtet Bundesrat Rösti ein Referendum

Weil bürgerliche Ständeräte das Beschwerderecht der Umweltverbände einschränken, fürchtet Bundesrat Rösti ein Referendum

Der Ständerat diskutiert engagiert über den beschleunigten Ausbau der Wasserkraft und will die Beschwerden der Umweltverbände zurückbinden.

Die neue und die alte Staumauer auf der Grimsel. In einem sind sich alle einig: Ohne Grossprojekte keine Energiewende.

Gaëtan Bally / Keystone

Immerhin in einem Punkt waren sich die Wortführer im Ständerat am Donnerstag einig: Wenn der sogenannte Beschleunigungserlass zum rascheren Ausbau der erneuerbaren Energien scheitert, tut es auch die Energiewende.

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Mit dem Beschleunigungserlass will der Bundesrat 16 Projekte zum Ausbau der Wasserkraft fördern. Vor allem drei sind entscheidend: der Ausbau der Kraftwerke an der Trift, auf der Grimsel und unterhalb des Gornergletschers bei Zermatt. Sie sollen speziell im Winter die Lücke in der Schweizer Stromversorgung verkleinern.

Beat Rieder, Mitte-Ständerat des Kantons Wallis.

Keystone

Nun hat sich eine bürgerliche Mehrheit, angeführt vom Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder, mit 25 zu 18 Stimmen durchgesetzt. Der Ständerat will das Beschwerderecht der Umweltverbände für diese Projekte streichen. Die Mehrheit um Rieder glaubt, der Beschleunigungserlass mache nur so Sinn. Die Minderheit um Rieders Parteikollegin Heidi Zgraggen fürchtet jedoch, dass die Umweltverbände nun das Referendum ergreifen und damit den Beschleunigungserlass sowie den Ausbau der Wasserkraft erledigen könnten.

Interessanterweise beruft sich auch Rieder auf ein Ziel: den raschen Ausbau der Wasserkraft. Er sagte der NZZ: «Wenn der Erlass nicht weh tut, bringt und beschleunigt er gar nichts.»

«Chambre de compromis»

Der Beschleunigungserlass wurde bereits in beiden Räten behandelt. Am Donnerstag folgte deshalb die Differenzbereinigung im Ständerat. Eine solche Differenz zwischen den beiden Kammern besteht in der Frage des Beschwerderechts, das der Nationalrat nicht abschaffen, sondern bloss einschränken möchte. Es soll weiterhin gelten, wenn drei ausgewählte Organisationen gemeinsam einsprechen. Die Umweltverbände haben bereits signalisiert, dass sie diese Variante unterstützen würden. In einer Mitteilung vom Donnerstag verweisen sie darauf, dass Bundesrat und Parlament in der Abstimmung zum Stromgesetz versprochen hätten, das Beschwerderecht zu erhalten.

Schon im Vorfeld der Debatte am Donnerstag war deshalb oft die Rede von einem Kompromiss. Neben einer Koalition um Heidi Zgraggen im Ständerat sprachen sich zuletzt auch mehrere Umweltverbände und die Kraftwerke Oberhasli, also die Betreiberin der Projekte an der Trift und auf der Grimsel, für den Erhalt des Beschwerderechts in eingeschränkter Form aus. Die Kraftwerke hoffen, dass die Schutzor

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